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DORMAGO

Verkaufsoffene Sonntage nicht in Gefahr

19.06.2018 / 15:55 Uhr — SPD / bs

Dormagen. Immer wieder gibt es Schwierigkeiten mit sonntäglichen Öffnungszeiten. Zuletzt war vom Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden worden, dass die Geschäfte in Kreuztal gem. den Vorschriften des neuen Ladenschlussgesetztes am Sonntag, 29. April 2018, nicht öffnen durften, weil dies offensichtlich nicht im öffentlichen Interesse sei. Im Vorfeld hatte der Rat der Stadt eine Genehmigung erteilt, die damit begründet wurde, dass die Maßnahme die überörtliche Sichtbarkeit der Stadt als attraktiven und lebenswerten Standort steigere. Zeitgleich fand in der Kreuztaler Innenstadt ein Frühlingsfest statt.

Dies Urteil nahm die SPD-Fraktion zum Anlass, um bei der Stadt nachzufragen, ob diese und ähnliche gerichtlichen Entscheidungen auch Auswirkungen auf die verkaufsoffenen Sonntage in Dormagen habe. Robert Krumbein, erster Beigeordneter der Stadt, gibt Entwarnung: „Alle relevanten Entscheidungsmerkmale wurden sehr detailliert dargestellt.“ Zudem sei die Zusammenarbeit mit der zuständige Gewerkschaft ver.di gut: „In der Vergangenheit wurden die detaillierten Angaben der Stadtverwaltung von der Gewerkschaft ver.di ausdrücklich gelobt.“ Neben der Stellungnahme der Gewerkschaft wurden auch weitere eingeholt. Krumbein abschließend: „Da in 2017 und bisher in 2018 alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage stattfanden, werden für die weiteren Ladenöffnungen in 2018 keine Probleme erwartet.“ Die Verwaltung behalte selbstverständlich alle aktuellen Neuerungen, Urteile und gesetzlichen Vorgaben zum Thema im Auge.

 

Fotoquelle: Dormago - bs

Pressefotos
In Dormagen wurden für das Frühlingsfest mit dem verkaufsoffenen Sonntag alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt
In Dormagen wurden für das Frühlingsfest mit dem verkaufsoffenen Sonntag alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt